der Erke Engineering GmbH, Schwanthalerstr. 41, 80336 München
— nachfolgend „Anbieter" genannt —
Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
Der Anbieter erbringt folgende Leistungen unter der Marke EDDAIR:
(a) Displays: Der Anbieter beschafft im Auftrag des Kunden Displays namhafter Hersteller und verkauft diese als Wiederverkäufer an den Kunden weiter. Die Gewährleistung des jeweiligen Display-Herstellers wird an den Kunden weitergegeben.
(b) Signage Software: Der Anbieter vertreibt als autorisierter Wiederverkäufer professionelle Digital Signage Software. Die Software wird als Jahresvertrag berechnet (siehe § 6).
(c) eddy LED Frames: Die eddy LED Frames sind ein Eigenprodukt der Erke Engineering GmbH. Die Fertigung erfolgt in Istanbul/Türkiye. Für eddy LED Frames gewährt der Anbieter eine Garantie gemäß § 8.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt:
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).
(1) Die Lieferkosten sind im jeweiligen Angebot enthalten und werden vom Anbieter getragen.
(2) Lieferfristen und -termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(1) Die Signage Software wird als Jahresvertrag abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Aktivierung.
(2) Beide Parteien können den Software-Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
(3) Bei vorzeitiger Kündigung werden die zu viel entrichteten Gebühren anteilig an den Kunden zurückerstattet.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
(1) Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen beträgt 1 Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme (§ 476 BGB, B2B-Vereinbarung).
(2) Für eddy LED Frames gewährt der Anbieter zusätzlich eine Herstellergarantie von 1 Jahr ab Lieferung. Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler. Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Handhabung sind ausgeschlossen.
(3) Für Displays gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die an den Kunden weitergegeben werden.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.